LDAP-Server-Ereignisüberwachung

Der LDAP-Server unterstützt eine LDAP-Erweiterung, die es Anwendungen ermöglicht, das Vorkommen von verschiedenen Novell® eDirectoryTM-Ereignissen zu überwachen. Zu solchen Ereignissen gehören Aktionen wie das Hinzufügen von Objekten oder Attributwerten oder Partitionsoperationen. Eine Anwendung, die Ereignisse überwacht, kann für den Server durch das Registrieren und Beobachten von vielen Ereignissen oder von häufig vorkommenden Ereignissen eine enorme Belastung darstellen. Zwei LDAP-Serverattribute können für die Steuerung der Serverbelastung verwendet werden.

Ereignisüberwachung aktivieren
Die Kennzeichnung "Ereignisüberwachung aktivieren" bestimmt, ob der Server es Anwendungen erlaubt oder nicht, sich für die Ereignisüberwachung zu registrieren. Wählen Sie diese Option aus, um die Flagge "Ereignisüberwachung aktivieren" zu setzen, damit sich Anwendungen für den Empfang von Ereignisbenachrichtigungen registrieren können. Wenn diese Option nicht ausgewählt ist, bleiben alle Versuche von Anwendungen, sich für die Ereignisbenachrichtigung zu registrieren, erfolglos.

Maximale Anzahl an überwachten Ereignissen
Das Verarbeiten von Ereignisdaten und das Senden von Ereignisbenachrichtigungen für die Überwachung von Anwendungen kann CPU-Bandbreite auf dem LDAP-Server beanspruchen. Bei einem bestimmten Ereignis hängt die genaue Serverlast von der Häufigkeit der Ereignisüberwachung, den mit dem Ereignis verknüpften Daten und der Anzahl der Client-Anwendungen ab, die das Ereignis überwachen. Die maximale Anzahl an überwachten Ereignissen ist ein relativer Wert, der zeigt, wie groß der Belastungsanteil für die Ereignisüberwachungs-Erweiterung sein darf, der auf den Server übertragen wird. Der Wert 0 (Null) bedeutet, dass keine Beschränkung besteht. Die entsprechenden Werte für dieses Attribut lassen sich am besten durch Ausprobieren herausfinden.

Ein Markensymbol (®, TM usw.) kennzeichnet eine Novell-Marke. Ein Sternchen (*) kennzeichnet eine Drittanbieter-Marke. Informationen über Marken finden Sie unter Rechtliche Hinweise.