Sun Microsystems, Inc. ("Sun")
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES SOFTWARE-LIZENZVERTRAGS ("VERTRAG") VOR DEM ÖFFNEN DES SOFTWAREMEDIEN-PAKETS SORGFÄLTIG DURCH. DURCH ÖFFNEN DES SOFTWARE-MEDIENPAKETS ERKENNEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS AN. FALLS SIE ELEKTRONISCH AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN, GEBEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN, INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" (ODER DIE ENTSPRECHENDE SCHALTFLÄCHE) AM ENDE DIESES VERTRAGS KLICKEN. WENN SIE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE UNBENUTZTE SOFTWARE UMGEHEND ZUR RÜCKERSTATTUNG DES BEZAHLTEN BETRAGS AN DIE VERKAUFSSTELLE ZURÜCK ODER WÄHLEN SIE BEI ELEKTRONISCHEM ZUGRIFF DIE SCHALTFLÄCHE "ABLEHNEN" (ODER DIE ENTSPRECHENDE SCHALTFLÄCHE) BZW. "ENDE" AM ENDE DIESES VERTRAGS. WENN SIE GESONDERTEN LIZENZBEDINGUNGEN ("HAUPTVERTRAGSBEDINGUNGEN") FÜR IHRE LIZENZ AN DIESER SOFTWARE ZUGESTIMMT HABEN, ERGÄNZEN UND ERSETZEN ABSCHNITT 1 BIS 6 DIESES VERTRAGS ("ZUSATZBEDINGUNGEN") DIE HAUPTVERTRAGSBEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE.

1. Definitionen.
(a) "Leistungsanspruch" bezeichnet die Gesamtheit aller relevanten und von Sun autorisierten Dokumente, aus denen Ihre Verpflichtung zur Zahlung der gegebenenfalls anfallenden Gebühren für die Lizenz, die zugehörigen Dienstleistungen und der Umfang des im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechts an der Software hervorgehen.
(b) "Lizenzierte Einheit" bezeichnet die Maßeinheit, nach der die Nutzung von Software und/oder Dienstleistungen durch Sie gemäß den Angaben in Ihrem Leistungsanspruch lizenziert ist.
(c) "Zulässiger Nutzungszweck" bezeichnet die durch diesen Vertrag autorisierten, lizenzierten Nutzungszwecke der Software gemäß den Angaben in Ihrem Leistungsanspruch. Der zulässige Nutzungszweck für gebündelte Sun-Software, der in Ihrem Leistungsanspruch nicht angegeben ist, besteht in der Evaluierung der Software gemäß Abschnitt 3.
(d) "Dienstleistungen" bezeichnet die Dienstleistungen, die von Sun oder einem Beauftragten von Sun gemäß den Angaben in Ihrem Leistungsanspruch und den ausführlichen Erläuterungen in der geltenden Dienstleistungsauflistung unter www.sun.com/service/servicelist erbracht werden.
(e) "Software" bezeichnet die in Ihrem Leistungsanspruch beschriebene Sun-Software. Außerdem ist bestimmte Software ggf. zu Evaluierungszwecken nach Abschnitt 3 beigefügt. 
(f) "Sie" und "Ihre" bezeichnen die in Ihrem Leistungsanspruch genannte natürliche oder juristische Person bzw. für Evaluierungszwecke die juristische Person, die die Evaluierung vornimmt.

2. Lizenzgewährung und Leistungsanspruch.
Vorbehaltlich der Bestimmungen Ihres Leistungsanspruchs gewährt Ihnen Sun eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software für den zulässigen Nutzungszweck während der Lizenzdauer. In Ihrem Leistungsanspruch sind (a) die lizenzierte Software, (b) der zulässige Nutzungszweck, (c) die Lizenzdauer und (d) die lizenzierten Einheiten festgelegt. 
Wenn Ihr Leistungsanspruch darüber hinaus Dienstleistungen einschließt, werden darin außerdem (e) die Dienstleistungen und (f) die Dienstleistungsdauer festgelegt. 
Wenn Ihre Rechte an der Software oder den Dienstleistungen zeitlich begrenzt sind und das Datum, an dem diese Rechte wirksam werden, nicht mit dem Kaufdatum identisch ist, geht das Anfangsdatum aus Ihrem Leistungsanspruch hervor.
Welche Form der Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, wie Sie Software und Dienstleistungen erworben haben. So finden Sie den Leistungsanspruch unter Umständen auf der Quittung, der Rechnung oder dem Vertrag mit Sun bzw. einem autorisierten Sun-Wiederverkäufer. Wenn Sie die Software herunterladen, wird der Leistungsanspruch möglicherweise in elektronischer Form ausgestellt.

3. Zulässiger Nutzungszweck.
Gemäß den Angaben in Ihrem Leistungsanspruch gelten für die Nutzung der Software einer oder mehrere der folgenden zulässigen Nutzungszwecke. Sofern nicht im Leistungsanspruch ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie die Software nicht für andere als die zulässigen Nutzungszwecke einsetzen. Wenn Sie keinen Leistungsanspruch haben oder Ihr Leistungsanspruch zusätzlich mitgelieferte Software nicht abdeckt, darf diese Software lediglich zu Evaluierungszwecken verwendet werden.
(a) Evaluierung. Sie dürfen die Software intern für einen Zeitraum von 90 Tagen ab der ersten Nutzung evaluieren. 
(b) Forschung und Schulung. Sie dürfen die Software intern für Entwurfs-, Entwicklungs- und Testzwecke sowie für Schulungen bzgl. dieser Nutzungszwecke einsetzen.
(c) Individuelle Nutzung. Sie dürfen die Software intern für persönliche Zwecke einsetzen.
(d) Kommerzielle Nutzung. Sie dürfen die Software intern für Ihre eigenen kommerziellen Zwecke einsetzen. 
(e) Nutzung durch Dienstanbieter. Sie dürfen die Funktionen der Software Ihren Endbenutzern, nicht jedoch verbundenen Unternehmen oder Regierungsbehörden, in einem Extranet bereitstellen und zugänglich machen. Es ist jedoch nicht gestattet, die Software als solche direkt oder über Outsourcing-Dienste bereitzustellen.

4. Lizenzierte Einheiten.
Der zulässige Nutzungszweck ist beschränkt auf die in Ihrem Leistungsanspruch genannte Anzahl an lizenzierten Einheiten. Wenn Sie weitere lizenzierte Einheiten benötigen, müssen Sie zusätzliche Leistungsansprüche erwerben.

5. Beschränkungen.
(a) Die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags überlassenen Kopien der Software werden von Sun in Lizenz vergeben, nicht verkauft. Sun behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte vor. (b) Sie dürfen eine einzige Kopie der Software für Archivierungszwecke erstellen, die Software jedoch ansonsten in keiner Weise kopieren, modifizieren oder vertreiben. Wenn die Sun-Dokumentation zu der Software jedoch bestimmte Teile der Software angibt, wie z. B. Header-Dateien, Klassenbibliotheken, Referenzquellcode und/oder wiederveräußerbare Dateien, die anders gehandhabt werden dürfen, dürfen Sie diese Teile der Software nur wie in der Sun-Dokumentation beschrieben handhaben. (c) Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen oder beleihen. (d) Die Software darf nicht dekompiliert oder durch Reverse-Engineering rekonstruiert werden, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist durch geltendes Recht verboten. (e) Die Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch für alle von Sun nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellten Software-Aktualisierungen, die die Original-Software ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, solche Aktualisierungen enthalten eine separate Lizenz. (f) Es ist nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmark- oder Vergleichstests bzgl. der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Sun 
zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. (g) Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material. (h) Wenn die Software in gebündelter oder eingebetteter Form andere Software enthält, die Funktionen der Software bereitstellt, dürfen Sie, sofern nicht anders angegeben, diese andere Software nicht als eigenständiges Produkt oder (ganz oder teilweise) zusammen mit anderen Programmen einsetzen. (i) Die Software kann Programme enthalten, die eine automatisierte Erfassung von Systemdaten und/oder automatisierte Softwareaktualisierungsdienste durchführen. Mit solchen Programmen erfasste Systemdaten dürfen von Sun, seinen Unterlieferanten und seinen Dienstleistungspartnern zum Zweck der Erbringung von Fernsystemdienstleistungen an Sie und/oder der Verbesserung der Software und Systeme von Sun verwendet werden. (j) Die Software wurde nicht zur Verwendung beim Entwurf, der Konstruktion, dem Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage konzipiert, lizenziert oder entwickelt. Sun und seine Lizenzgeber übernehmen keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Zwecke. (k) Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen von Sun oder seinen Lizenzgebern gewährt.

6. Java-Kompatibilität und Open Source.
Software kann Java-Technologie enthalten. Sie dürfen keine zusätzlichen Klassen erstellen oder Modifikationen an der Java-Technologie vornehmen, es sei denn, Sie beachten die Kompatibilitätsvoraussetzungen, die im Rahmen eines separaten Vertrags unter www.java.net erhältlich sind.
Sun unterstützt und profitiert von der globalen Community der Open Source-Entwickler und dankt der Community für ihre wichtigen Beiträge sowie für die auf offenen Standards basierte Technologie, die Sun für viele seiner Produkte übernommen hat.
Beachten Sie bitte, dass Teile der Software Hinweise und Open Source-Lizenzen von solchen Communities und Dritten enthalten können, die die Nutzung dieser Teile regeln, und dass die hierin gewährten Lizenzen keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten haben, die Ihnen unter solchen Open Source-Lizenzen zukommen. Die Bestimmungen bezüglich des Gewährleistungsausschlusses und Haftungsbegrenzung in diesem Vertrag gelten jedoch für die gesamte Software in dieser Distribution.

7. Dauer und Kündigung. 
Die Lizenz- und Dienstleistungsdauer sind in Ihrem Leistungsanspruch aufgeführt. Ihre Rechte im Rahmen dieses Vertrags enden sofort ohne Benachrichtigung seitens Sun, wenn Sie einen wesentlichen Vertragsbruch begehen oder Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Rechte von Sun und/oder seinen Lizenzgebern an der Software zu beeinträchtigen. Sun kann diesen Vertrag kündigen, wenn die Software zum Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistigen Eigentums oder widerrechtlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen wird oder ein solcher Anspruch nach Ermessen von Sun zu erwarten ist. Bei Kündigung dürfen Sie die Software nicht weiter verwenden und müssen sie vernichten. Sie sind verpflichtet, dies gegenüber Sun schriftlich zu bestätigen. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 9-15 bleiben auch nach Kündigung des Vertrags in Kraft.

8. Beschränkte Gewährleistung. 
Sun gewährleistet, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kaufdatum (nachzuweisen durch eine Kopie der Quittung) bei normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmängel aufweist. Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die Software "wie besehen" ohne Gewährleistung bereitgestellt. Ihr ausschließliches Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht darin, dass Sun nach eigenem Ermessen entweder die Software-Datenträger ersetzt oder die für die Software bezahlte Gebühr zurückerstattet. In einigen Ländern ist eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung nicht zulässig, so dass die obigen Ausführungen in Ihrem Fall unter Umständen nicht gelten. Aufgrund dieser beschränkten Gewährleistung stehen Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte zu. Darüber hinaus stehen Ihnen unter Umständen weitergehende Rechte zu, die von Land zu Land variieren.

9. Gewährleistungsausschluss. 
WENN IN DIESEM VERTRAG NICHT ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER ABWESENHEIT VON RECHTSMÄNGELN, ABGELEHNT, ES SEI DENN, EIN DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS WIRD RECHTLICH ALS UNGÜLTIG ANGESEHEN. 

10. Haftungsbegrenzung. 
SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE-, ODER NEBENSCHÄDEN AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG BZW. DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. In keinem Fall überschreitet die Haftung von Sun Ihnen gegenüber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf sonstige Weise begründet, den Betrag, den Sie im Rahmen dieses Vertrags für die Software bezahlt haben. Die vorangegangenen Beschränkungen gelten auch, wenn die oben genannte Gewährleistungsregelung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. In einigen Ländern ist der Ausschluss von Folge- oder Nebenschäden nicht zulässig, so dass in Ihrem Fall unter Umständen nicht alle der obigen Ausführungen gelten. 

11. Ausfuhrbestimmungen. 
Alle Software, Dokumente, technischen Daten und anderen Materialien, die im Rahmen dieses Vertrags ausgeliefert werden, unterliegen den Ausfuhrüberwachungsgesetzen der USA und können Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen in anderen Ländern unterliegen. Sie erklären sich bereit, alle diese Gesetze und Vorschriften streng zu befolgen, und erkennen an, dass Sie dafür verantwortlich sind, Lizenzen zur Ausfuhr, Neuausfuhr oder Einfuhr einzuholen, wenn dies nach der Übergabe an Sie erforderlich ist. 

12. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. 
Wenn die Software durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen Hauptlieferanten oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher Ebene) erworben wird, verfügt die Regierung nur über die Rechte an der Software, wie sie in diesem Vertrag aufgeführt sind, d. h. gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (beieinem Erwerb durch das DOD [Verteidigungsministerium]) und 48 CFR 2.101 und 12.212 (bei einem Erwerb durch andere Behörden). 

13. Geltendes Recht. 
Alle Klagen in Bezug auf diesen Vertrag unterliegen dem kalifornischen Recht und dem maßgebenden US-Bundesrecht. Es gelten keine Rechtswahlregeln irgendeiner Rechtsordnung.

14. Salvatorische Klausel. 
Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchgesetzt werden kann, bleibt dieser Vertrag unter Ausschluss der nicht durchsetzbaren Bestimmung in Kraft, es sei denn, dieser Ausschluss würde den vereinbarten Willen der Parteien vereiteln, in welchem Fall dieser Vertrag sofort beendet sein soll.

15. Integration. 
Dieser Vertrag, einschließlich aller Bestimmungen in Ihrem Leistungsanspruch, stellt in bezug auf seinen Vertragsgegenstand den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Sun dar. Er hebt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen, Gewährleistungen und Garantien auf und ist bei zuwiderlaufenden oder zusätzlichen Bestimmungen in Preisangaben, Bestellungen, Bestätigungen oder sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien in bezug auf den Vertragsgegenstand während des Vertragszeitraums ausschlaggebend. Eine Änderung dieses Vertrags ist nicht bindend, es sein denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem befugten Vertreter beider Parteien unterzeichnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, California 95054, USA.

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(This is a license and not a sale)

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ADABAS D Personal Edition Software is defined as Software which may execute on the following platforms, such as, but not limited to: Windows 95, Windows 98 and Windows NT 4.0.
Each ADABAS D Personal Edition Client Software on a multi-user computer or a local area Network must have a valid license from 
Software AG. 
This free Personal Edition of ADABAS D is a single user, non-shared database use version, and contains the following restrictions:
No Support
Maximum 100 MB database size
Maximum of three (3) concurrent sessions
No distributed database functionality
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